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Mindestens zwei Jahre gesetzliche GewĂ€hrleistung der VertragsmĂ€Ăigkeit fĂŒr Waren, die in der EuropĂ€ischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen GewÀhrleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemÀà funktionieren.
VerkĂ€ufer haften fĂŒr jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen GewĂ€hrleistung erkennbar wird.
VerkĂ€ufer mĂŒssen in solchen FĂ€llen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten FĂ€llen eine Preisminderung oder eine vollstĂ€ndige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen LĂ€ndern gilt ein lĂ€ngerer Zeitraum fĂŒr die gesetzliche GewĂ€hrleistung. FĂŒr gebrauchte Waren kann ein kĂŒrzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
FĂŒr weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den VerkĂ€ufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem VerkÀufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
VerkÀufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewÀhren, die unabhÀngig von der gesetzlichen GewÀhrleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusÀtzliche Kosten gewÀhrt, die die gesamte Ware abdeckt.